Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Energiegemeinschaft EEG W4. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, fordern Sie gerne einen Rückruf an.

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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Energiegemeinschaft

Mitgliedschaft

Eine EEG ist ein Zusammenschluss von Personen und Unternehmen, die gemeinsam erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen und teilen. Ziel ist es, lokale Energie zu nutzen und dabei Kosten zu sparen sowie die Umwelt zu schonen.

Die EEG W4 ist ein eingetragener Verein, der ehrenamtlich geführt wird. Alle wichtigen Entscheidungen werden demokratisch von den Mitgliedern getroffen. Die Verwaltung erfolgt transparent und kostengünstig.

Nein, eine eigene PV-Anlage ist nicht erforderlich. Man kann auch als reiner Verbraucher von der günstigen, regionalen Energie profitieren. Mitglieder mit PV-Anlagen erhalten eine faire Vergütung für ihren eingespeisten Strom.

🔋 Faire Einspeisevergütung
Sie erhalten eine ansprechende und marktgerechte Vergütung für Ihren eingespeisten Strom.

🔄 Stromtausch mit anderen PV-Betreibern
Tauschen Sie Ihren Strom mit anderen PV-Betreibern und profitieren Sie von einem faktisch negativen Strompreis durch den Netzgebührenrabatt im Vergleich zu herkömmlichen Energieanbietern.

🏠 Stromversorgung mehrerer Zählpunkte
Versorgen Sie Ihre anderen Zählpunkte (z.B. mehrere Gebäude, Familie, Eltern, Kinder - sofern sie Vereinsmitglieder sind) zu 0 Cent Strompreis. Sie zahlen lediglich eine geringe Servicegebühr an den Verein.

💡 Tipp: Bei Fragen zu diesen Vorteilen fordern Sie gerne einen kostenlosen Rückruf an!

Ja, die Mitgliedschaft ist völlig flexibel. Man kann jederzeit ohne Kündigungsfristen austreten. Es gibt keine langfristigen Bindungen. Für den Verein wäre es am besten wenn man das immer zum Quartalsende tun würde. In diesem Fall würden wir uns über ein kurzes Gespräch oder Mail, was der Grund ist, freuen - nur durch Feedback können wir besser werden.

📍 Gebietszugehörigkeit prüfen
Die nachfolgende Liste ist nicht vollständig. Im Detail können Sie auf der Webseite der NetzNÖ unter EEG-Beauskunftung abfragen, ob Sie zum Umspannwerk Eggenburg gehören.

🏘️ Bekannte Orte im EEG W4 Bereich:

Amelsdorf; Braunsdorf; Brugg, Walkenstein; Burgschleinitz; Eggenburg; Engelsdorf; Etzmannsdorf bei Straning; Felling; Fronsburg; Gars am Kamp; Gauderndorf; Goggendorf; Grafenberg; Groß-Reipersdorf; Hardegg; Harmannsdorf; Heinrichsdorf; Heufurth; Kainreith; Kattau; Klein-Jetzelsdorf; Klein-Meiseldorf; Kleinkirchberg; Kotzendorf; Kühnring; Leodagger; Limberg; Loibersdorf; Maigen; Maissau; Mallersbach; Matzelsdorf; Merkersdorf, Hardegg; Missingdorf; Mold; Mörtersdorf; Niederschleinz; Nonndorf, Gars; Oberdürnbach; Obermarkersdorf; Obermixnitz; Parisdorf; Passendorf; Pleißing; Platt; Prutzendorf; Pulkau; Rafing, Pulkau; Rassingdorf; Reinprechtspölla; Riegersburg; Rodingersdorf; Roggendorf, Röschitz; Rohrendorf an der Pulkau; Röhrawiesen; Röschitz; Roseldorf, Sitzendorf an der Schmida; Sachsendorf; Sallapulka; Sigmundsherberg; Sitzendorf an der Schmida; Sonndorf; Starrein; Stockern; Stoitzendorf, Eggenburg; Straning; Theras; Unterdürnbach; Untermixnitz; Waitzendorf, Schrattenthal; Walkenstein; Wartberg; Waschbach; Zogelsdorf

Ersparnis & Kosten

💰 Ihre Einsparungen im Überblick:

🔹 Reduzierte Netzgebühren: 28% Rabatt
🔹 Ersparnis durch günstige Stromtarife: Sie profitieren von besonders attraktiven Strompreisen innerhalb der Energiegemeinschaft, die meist unter den marktüblichen Tarifen liegen.
🔹 Wegfallende Elektrizitätsabgabe: 1.8 Cent/kWh (inkl. USt.)
🔹 Erneuerbarer Förderbeitrag entfällt: 0.96 Cent/kWh (inkl. USt.)
💡 Gesamtersparnis bei Netzgebühren und Abgaben:
Bis zu 5.52 Cent / kWh inkl. USt.
🔗 Zum Vergleichsrechner: Jetzt persönliche Ersparnis berechnen

☀️ Deckung durch Sonnenstrom:
Je nach Energienutzung können zwischen 35% und 75% Ihres Jahresstrombedarfs abgedeckt werden.

📅 Saisonale Unterschiede:
• März-Oktober: Sehr gute Abdeckung
• November-Februar: Geringere Abdeckung (weniger Sonnenstunden)

ℹ️ Hinweis: Annahme von Netzebene 7 (ohne Leistungsmessung) – das trifft auf die meisten Haushalte zu.

Der effektive Strompreis dient zur besseren Vergleichbarkeit mit bestehenden Energieanbieterpreisen. Der effektive Strompreis ergibt sich aus dem Energiegemeinschafts-Strompreis abzüglich des Netzgebührenrabatts und der Abgaben, die man sich erspart. Nur so kann man den Preis auch mit einem bestehenden Anbieter vergleichen. Es wird der Energiegemeinschaftstarif abgerechnet und man erhält parallel dazu bei der Netzgebühr und den Abgaben (Elektrizitätsabgabe, erneuerbarer Förderbeitrag) weniger verrechnet und erspart es sich an anderer Stelle. Da es so etwas bisher nicht gab, braucht es zur besseren Vergleichbarkeit den effektiven Strompreis.

🔍 Was bedeutet ein negativer effektiver Strompreis?

👥 Zielgruppe: Hauptsächlich PV-Betreiber, die ihren Strom im Direkttarif tauschen
📊 Wie entsteht der negative Preis?
Der effektive Strompreis wird negativ, wenn der Strompreis in der Energiegemeinschaft abzüglich des Netzgebührenrabatts einen negativen Wert ergibt.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Das bedeutet nicht, dass Sie Geld ausgezahlt bekommen! Es bedeutet, dass Sie im Vergleich zu anderen Energieanbietern deutlich weniger zahlen.
💡 Rechenbeispiel:
Kosten bei normalem Energieanbieter: 16 Cent/kWh
Negativer effektiver Strompreis: -4,2 Cent/kWh
Ihre Ersparnis: 20,2 Cent weniger pro kWh
(nach Abzug des Netzgebührenrabatts und der Abgabenersparnis)

⏰ Preisüberprüfung: Einmal pro Quartal

🎯 Unser Prinzip: Als Verein haben wir kein Gewinninteresse – nur der Mehrwert für unsere Mitglieder zählt!
📋 Preisanpassungen erfolgen nur in 3 Fällen:

1️⃣ Verbraucher-Ersparnis
Wenn die Ersparnis nicht mehr gegeben oder nicht hoch genug im Vergleich zu Energieanbietern ist.

2️⃣ Produzenten-Vergütung
Wenn die Einspeisevergütung nicht mehr marktkonform oder attraktiv genug ist.

3️⃣ Verwaltungskosten
Gebühren werden nur angepasst, wenn es zur Finanzierung der Vereinsverwaltung notwendig ist.
💡 Transparenz: Da der Verein ehrenamtlich betrieben wird (keine Gehälter), beziehen sich Anpassungen nur auf Erhaltungs- und Betriebskosten.

💳 Finanzierung des Vereins:

🔹 Mitgliedsgebühren (jährlich)
🔹 Einmalige Beitrittsgebühr
🔹 Nutzungsbasierte Gebühr: 1.2 Cent/kWh (inkl. USt.)
💡 Transparenz: Die nutzungsbasierte Gebühr ist bereits im ausgewiesenen Strompreis eingerechnet für bessere Vergleichbarkeit mit anderen Anbietern.
🔧 Spezielle Dienstleistungen (extra Gebühr):
  • Produzententausch
  • Direkttarif
  • Rechnungs-/Vergütungssplitting auf mehrere Empfänger
📋 Garantierte Transparenz:
Alle Gebühren werden auf der Rechnung klar und separat ausgewiesen und finden sich im Tarifblatt wieder.

Technik & Funktionsweise

Die Energieverteilung erfolgt automatisch über das bestehende Stromnetz. Die Aufteilung wird dynamisch in gleichen Prozentsätzen an jedes Mitglied durch die Netz NÖ aufgeteilt.
Beispiel: kann der Verbrauch aller Mitglieder zu 50% gedeckt werden, erhält jedes Mitglied 50% seines Verbrauches aus der Energiegemeinschaft.

Es sind keine technischen Änderungen notwendig.
Überschüssige Energie von PV-Anlagen wird intelligent an andere Mitglieder verteilt. Die Abrechnung erfolgt fair und transparent basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch. Zusätzlich gibt es noch den Teilnahmefaktor. Siehe FAQ.

Man benötigt einen Smart Meter (intelligenten Stromzähler) und muss am Umspannwerk Eggenburg angeschlossen sein.

Die meisten modernen Haushalte erfüllen diese Voraussetzungen bereits.
Auf der Webseite der NetzNÖ kann man unter EEG-Beauskunftung abfragen, ob man Teil des Umspannwerks Eggenburg ist.

🎯 Definition Teilnahmefaktor:
Der Teilnahmefaktor bestimmt, welcher Anteil Ihres Stromverbrauchs oder Ihrer Stromerzeugung von der Energiegemeinschaft abgedeckt wird. Es ist ein Prozentsatz, der Ihre Teilnahme an der EEG regelt.

📊 Beispielrechnung:
Teilnahmefaktor: 50%
Aktuelle Produktion: 10 kW
Zur Verteilung: 5 kW (50% von 10 kW)
Bei 50% Verbrauch in der EEG: 2,5 kW werden an Mitglieder verteilt
⚖️ Anpassung des Teilnahmefaktors:
  • Eigener Verbrauch
  • Mitgebrachte Verbraucher
  • Saisonaler Bedarf
  • Wachstum der Energiegemeinschaft
✅ Fairness-Prinzip:
Der Teilnahmefaktor sorgt für gerechte Verteilung zwischen großen (z.B. 500 kWp) und kleinen Anlagen (z.B. 10 kWp), da die Netz NÖ sonst nur nach Anlagenleistung prozentual zuteilen würde.

📋 Ja, Sie benötigen beide Verträge!

🔄 So funktioniert das System:
1️⃣ Energiegemeinschaft: Hat immer Vorrang
2️⃣ Bestehender Energieanbieter: Übernimmt den Rest
✅ Ihre Vorteile:
  • 100% Versorgungssicherheit: Immer Strom verfügbar
  • Automatische Umschaltung: Kein Aufwand für Sie
  • Backup-System: Bei schwankender EEG-Verfügbarkeit
💡 Praktisch bedeutet das: Sie haben immer einen Stromlieferanten oder -abnehmer, auch wenn in der Energiegemeinschaft gerade nicht ausreichend Energie verfügbar ist.

Nein, man bezahlt die Netzgebühr immer nur beim Netzbetreiber/Energieanbieter - aber für jede kWh, die aus der Energiegemeinschaft kommt, muss man weniger Netzgebühren und Abgaben bezahlen.

Man behält den bestehenden Energieversorger als Backup. Wenn die EEG nicht genug Energie liefern kann, wird automatisch Strom vom regulären Anbieter bezogen. Man hat immer eine sichere Energieversorgung. Deshalb benötigt man auch weiter einen bestehenden Vertrag mit einem Energieanbieter.

Nein, die EEG wird nie alles abnehmen können, speziell um die Mittagszeit und am frühen Nachmittag. Man behält den bestehenden Energieversorger als Backup. Wenn die EEG nicht genug Energie abnimmt, wird automatisch Strom von Ihrem regulären Anbieter (EVN, Ömag,...) abgenommen. Man hat immer eine sichere Energieabnahme. Deshalb benötigt man auch weiter einen bestehenden Vertrag mit einem Energieanbieter.

Im Gegensatz zu kommerziellen Stromanbietern ist die EEG ein gemeinnütziger Verein ohne Gewinnabsicht. Die Energie kommt direkt aus der Region, man spart Netzgebühren und unterstützt die lokale Energiewende. Zudem hat man das Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen.

Abrechnung & Transparenz

📅 Abrechnungszyklus: Quartalsweise

⏰ Zeitplan:
🔹 Tag 25 nach Quartalsende: Rechnungen & Gutschriften per E-Mail
🔹 Ca. 2 Tage später: Lastschrifteinzug
🔹 Nach 30 Tagen: Gutschriftenauszahlung
💡 Beispiel: 1. Quartal → Abrechnung am 25. April

⚠️ Besonderheit als Verein:
Da wir kein gewinnorientiertes Unternehmen sind, können Gutschriften nur ausbezahlt werden, wenn die Rechnungen bezahlt wurden. Theoretische Auszahlungsfrist: bis zu 120 Tage bei verspäteten Zahlungen. Im Regelfall wird immer nch 30 Tagen ausbezahlt.

Die Abrechnung ist sehr transparent – ein zentraler Aspekt, der für uns besonders wichtig ist. Unsere Mitglieder erhalten klare, verständliche und dennoch detaillierte Aufstellungen zum Energieverbrauch und/oder zur EEG-Produktion. Diese Transparenz wird auch regelmäßig durch unabhängige Rückmeldungen bestätigt und als besonders positiv hervorgehoben.

Über Anregungen und Verbesserungsvorschläge freuen wir uns natürlich.

🔍 Einfache Überprüfungsmöglichkeiten:

1️⃣ Smartmeter-Portal
Überprüfen Sie im Menüpunkt "Verbrauch", ob die von der Energiegemeinschaft abgerechneten Werte übereinstimmen.
2️⃣ Energieanbieter-Rechnung
Manche Anbieter (z.B. EVN) weisen EEG-Lieferungen separat als "Eigendeckung" aus.

Was bedeutet "Eigendeckung"?
Die Eigendeckung aus dem Verein als Mitglied - sowohl gelieferte als auch eingespeiste kWh werden so angezeigt.
💡 Tipp: Beide Kontrollmöglichkeiten ergänzen sich perfekt für vollständige Transparenz!

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Unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um die Energiegemeinschaft zur Verfügung.